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Zweckentfremdung von Wohnraum künftig ausschließen

Im Zusammenhang mit der Zweckentfremdungsverbots-Verordnung erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Brandenburg, Anita Tack:

Bis zum Jahr 2000 galt in Brandenburg eine Zweckentfremdungsverbots-Verordnung für Wohnungen. Diese wurde dann aufgehoben, weil sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt entspannt hatte. Jetzt haben sich die Bedingungen aber stark verändert. In den Kommunen im Berlin nahen Raum sind Wohnungen knapp geworden. Das Ergebnis sind steigende Mietniveaus und Mangel an bezahlbarem sozialem Wohnraum.

„Ich halte es für notwendig, dass für diese Kommunen wieder die Wohnraumzweckentfremdungsverbots-Verordnung in Kraft gesetzt wird. Eine Zweckentfremdung von Wohnraum muss ausgeschlossen werden, um damit mehr Wohnungen zur Verfügung zu haben und so auch einen Beitrag zur Entspannung auf dem Wohnungsmarkt zu erreichen“, so Anita Tack. Nach unserer Auffassung sollten diese Regelungen etwa zehn Jahre gelten und kurzfristigen Schwankungen auf dem Wohnungsmarkt nicht nachgeben. Zugleich muss das Bundesgesetz zur Mietpreisbremse nachgesteuert werden, damit es nicht länger ein zahnloser Tiger bleibt und seine wohnungspolitische Wirkung entfalten kann. Dazu gehört auch, dass es für alle Kommunen qualifizierte Mietspiegel gibt, um ein Kontrollinstrument für Mieterinnen und Mieter zu haben.

Die vielerorts steigenden Grundstücks- und Immobilienpreise wirken weiterhin mietpreistreibend. Deshalb gehören auch die Zweckentfremdungsverbots-Verordnung für Wohnraum, die verbesserte Mietpreisbremse und der qualifizierte Mietspiegel in das Maßnahmenpaket zur Mietpreisdämpfung.


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