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Grünes Licht für Tempo 30 – weitere Entscheidungen notwendig

Die Bundesregierung will offenbar mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung die Einführung von Tempo-30-Zonen vereinfachen. Länder und Kommunen sollen leichter auch auf Hauptverkehrsstraßen etwa an Schulen, Kindergärten, Altenheimen oder Krankenhäusern Tempolimits einführen können. Dazu erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Brandenburg, Anita Tack:

DIE LINKE begrüßt das Vorhaben des Bundesverkehrsministers, innerorts den Kommunen mehr Entscheidungsfreiheiten für die Einführung von Tempolimits auf 30 km/h auf Bundesstraßen in bundesgesetzliche Regelungen einzuführen. Bislang scheitern Kommunen an den engen Regelungen im Gesetz.

„Viele Städte machen gerade Forderungen der nachhaltigen Verkehrsentwicklung und der Verkehrssicherheit insbesondere vor Kitas, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sowie Schulen geltend. Diese Aspekte sind auch in Brandenburg relevant, soll doch gerade den Anliegen von Luftreinhaltung, ÖPNV und Senkung von Unfallzahlen auf Brandenburgs Straßen nachhaltig mehr Gewicht verschafft werden,“ so Anita Tack.

Deshalb fordern wir vom Bund, weitere gesetzliche Voraussetzungen für eine bessere nachhaltige Verkehrsentwicklung bundesweit zu schaffen.


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