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Gericht bestätigt Planfeststellungsbeschluss von 2009

Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über das Nachtflugverbot erklärt die Kreisvorsitzende der LINKEN Teltow-Fläming und verkehrspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag Brandenburg, Kornelia Wehlan:

Das Bundesverwaltungsgericht ist den Forderungen der Umlandgemeinden um den neuen Flughafen nach einem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr nicht gefolgt. DIE LINKE nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis.

Für DIE LINKE ist es ein durch Zahlen und Analysen belegter Fakt, dass Lärm gesundheitsschädlich ist. Wir halten es deshalb nach wie vor für geboten, über das Luftverkehrsgesetz eine Regelung für ein konsequentes Nachtflugverbot in dicht besiedelten Gebieten zu erwirken. Damit wäre ein für allemal klar, dass ein Großflughafen - wie in Schönefeld - in dicht besiedelten Gebieten nicht oder nur mit einem konsequenten Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr gebaut werden darf. Für alle würden die gleichen Bedingungen gelten.

Mit dem Urteil besteht nunmehr Rechtssicherheit. Ein ganzer Stoß von Aufgaben bleibt aber noch zu erledigen, um Lärmbelastungen weiter zu reduzieren. Das reicht von rechtzeitigen Schutzmaßnahmen an Wohnhäusern und öffentlichen Einrichtungen über die Flugrouten bis zum Betrieb auf den Start- und Landebahnen.


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