Frischmilch ist nicht gleich Frischmilch
„Länger als sieben Tage haltbare Milch ist stärker bearbeitet als Frischmilch und sollte deshalb nicht länger als „frisch“ deklariert werden dürfen. Das ist Verbrauchertäuschung und muss im Rahmen der geplanten Neureglung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung angepasst werden. Dazu gehört auch die sogenannte „ESL-Milch“, die ungeöffnet und gekühlt bis zu vier Wochen haltbar ist.
Zudem braucht es endlich eine verbindliche Definition von Frischmilch. Verbraucher*innen, Handel und Molkereien müssen Klarheit haben: wo „frisch“ drauf steht ist auch „frisch“ drin.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, die Antwort der Bundesregierung auf ihre schriftliche Frage zur Neuregelung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung.
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