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Eine linke Idee kann nur feministisch sein!

Anlässlich des heutigen 103. Internationalen Frauentages erklärt die stellvertretende Kreisvorsitzende der LINKEN Teltow-Fläming, Maritta Böttcher:

Eine geschlechtergerechte Gesellschaft beginnt mit einer konsequenten Gleichstellungspolitik, die Frauen im Beruf, in der Politik, in der Bildung, in den Medien eine gleichberechtigte Teilhabe sichert und sie vor Diskriminierung und Gewalt schützt.

Gleichstellung allein reicht uns aber nicht. Geschlechtergerechte Politik ist Gesellschaftspolitik und betrifft die Gleichstellung von Frauen, Männern, Transgendern und Intersexuellen, ohne dass ein Geschlecht oder eine Lebensweise als Norm gesetzt wird. Deshalb setzen wir uns für eine offene und gleichberechtigte Gesellschaft ein.

Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die eigene Reproduktion einschließlich der Rezeptfreiheit der "Pille danach" ist zu garantieren.

Benachteiligungen, wie der anhaltende Lohnunterschied von mehr als 20 Prozent, der geringe Anteil von Frauen in Entscheidungspositionen müssen überwunden und Sexismus wirksam bekämpft werden.

DIE LINKE steht für emanzipatorische Familienpolitik. Familie ist da, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, egal, in welcher Gemeinschaftsform sie leben. Familienpolitik muss allen Menschen ein gutes, planbares Leben ohne Zukunftsangst ermöglichen. Dafür müssen öffentliche Infrastruktur und soziale Sicherheit besser ausgebaut werden.

DIE LINKE fordert:

  • In Deutschland und Europa: Das Recht von Frauen auf Abtreibung: Streichung der §§ 218, 219 StGB;
  • wirksamen Schutz vor Gewalt gegen Frauen;
  • die rezeptfreie "Pille danach";
  • einen erleichterten Wiedereinstieg in den Beruf nach einer schwangerschafts- und erziehungsbedingten Pause;
  • vor allem für Alleinerziehende muss es mehr Unterstützung geben;
  • gleiche Entlohnung für gleiche und gleichwertige Arbeit;
  • einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von10 Euro;
  • Elterngeld für alle Eltern ohne Anrechnung auf Transferleistungen wie Hartz IV;
  • verbindliche Maßnahmen für Migrantinnen und Frauen und Mädchen mit Behinderung, um Mehrfachdiskriminierung aufzuheben;
  • Schutz- und Hilfseinrichtungen sollen einzelfallunabhängig, pauschal und verlässlich finanziert sowie barrierefrei werden.

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