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Anträge jetzt stellen und Nachzahlung sichern!

Zum Bildungspaket für Geringverdiener und Erwerbslose erklärt die Kreisvorsitzende der LINKEN und hiesige Landtagsabgeordnete, Kornelia Wehlan:

Empfänger von Hartz IV, Wohngeld, dem Kinderzuschlag oder von Sozialhilfe, die mindestens ein Kind haben, sollten nun schnell die neuen Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche beantragen um sich die Nachzahlung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. März zu sichern.

Empfänger von Wohngeld und dem Kinderzuschlag müssen den Antrag bei der Familienkasse der Arbeitsagentur bis spätestens 31. Mai stellen, also bei der Stelle, die auch das Kindergeld auszahlt. Hier werden Nachzahlungen sogar vom 1. Januar bis 31. Mai abgegolten.

Hartz IV-Empfänger stellen ihren Antrag bis spätestens 30. April bei ihrem zuständigen Jobcenter.

Bezieher von Sozialhilfe stellen ebenfalls bis 30. April einen Antrag beim Sozialamt.

Die Nachzahlung in Form einer Geldleistung ist eine Ausnahme, da die Leistungen des Bildungspakets normalerweise in Form von Gutscheinen gewährt bzw. mit dem Leistungsanbieter direkt abgerechnet werden. Dabei gelten erleichterte Bedingungen: Ein Nachweis, dass ein Kind tatsächlich ein an der Schule angebotenes Mittagessen wahrgenommen oder Angebote von Vereinen genutzt hat, ist nicht nötig.


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