Altanschließer nicht rückwirkend belasten
Anlässlich des heute vorgestellten Gutachtens des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen zu der Altanschließerproblematik, erklärt die Kreisvorsitzende der LINKEN und Mitglied des Landtages, Kornelia Wehlan:
Das Gutachten des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen zur
Altanschließerproblematik bestätigt die Auffassung der LINKEN. Demnach ist
eine nachträgliche Erhebung von Beiträgen für Altanschließer an das zentrale
Abwassernetz zu DDR-Zeiten nicht zulässig. Der Autor der Studie, Udo Steiner,
früherer Richter am Bundesverfassungsgericht, legte in seinem Gutachten dar,
dass entsprechende Forderungen inzwischen verjährt seien. Nun ist der Landtag
gefordert, schnell für eine entsprechende Gesetzesänderung zu sorgen. Nur so
kann die andauernde Rechtsunsicherheit für Bürgerinnen und Bürger,
Versorgungsträger, Wohnungsunternehmen und Kommunen beseitigt werden. Der Gesetzgeber
selbst hat für diese Rechtsunsicherheit gesorgt. Es wäre schlimm und nicht zu
vermitteln, wenn sich die Betroffenen über einen langen Gerichtsweg
durchklagen müssten, weil die Politik nicht handelt.
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