Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Abrissgelder für Flüchtlingswohnungen nutzbar machen!

Die stadtentwicklungs- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg, Anita Tack, schlägt zur Flüchtlingsunterbringung vor:

Die Krisensituationen in vielen Regionen halten an und verstärken die Flucht tausender Menschen aus ihrer Heimat. Auch das Land Brandenburg unternimmt große Anstrengungen für eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge. Die bisher für den Abriss vorgesehenen Wohnungen in den Städten mit Einwohnerrückgang sollten daher für die Unterbringung genutzt werden. In einigen Städten sollen weiterhin Fördermittel für den Abriss von leerstehenden Wohnungen eingesetzt werden. „Ich fordere die Städte auf zu prüfen, diese Wohnungen zu erhalten, zu sanieren und für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Im Umfeld dieser Wohnungen sind die infrastrukturellen Bedingungen oftmals günstiger, als bei neu zu errichtenden Massenunterkünften.“, sagte Tack. Die dafür vorhandenen Fördermittel sollten vielmehr jetzt in die Ertüchtigung und Sanierung von Wohnungen gesteckt werden: „Und auch der Bund muss dafür deutlich mehr Mittel zur Verfügung stellen“, so Tack. Der Erhalt von städtischem Wohnraum ist gut geeignet, Verbundwohnungen zu schaffen und zugleich städtebauliche Problemlagen zu lösen, ohne auf Abriss zu setzen.

Bund, Land und Kommunen sollten sich gemeinsam auf einen Lösungsweg verständigen, der dazu beitragen kann, die jetzt aufgebauten Zeltstädte zu verlassen und für eine menschenwürdige Flüchtlingsunterbringung zu sorgen. Die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung verwies dabei auf folgendes Verfahren (siehe Antwort auf Kleine Anfrage 46 von MdL A. Johlige, DIE LINKE): Leerstehende Wohnungen in den Gebietskulissen der Städtebauförderung können grundsätzlich auch für die Aufnahme von Asylbewerbern genutzt werden. Sofern für solche Wohnungen im Rahmen der Programme des Stadtumbaus bereits Zuwendungsbescheide für die Förderung des Abrisses erlassen wurden, die Wohnungen aber noch als Wohnraum für Asylbewerber benötigt werden, kann die betroffene Kommune die Förderung zurückgeben und zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragen.

In diesem Falle wird die Rückgabe der Fördermittel bei der Prüfung des erneuten Antrages angemessen berücksichtigt werden. Zukünftig wird die mögliche Unterbringung von Asylbewerbern in zum Abriss vorgesehenen Wohnungen bereits im Vorfeld der Bewilligung auf Ebene der Kommunen geprüft und berücksichtigt werden.


EinBlick - Nachrichten aus dem Kreistag

Den aktuellen Newsletter unserer Kreistagsfraktion, und zusätzlich das Archiv frührerer Ausgaben, finden Sie hier.

EinBlick - der Newsletter unserer Kreistagsfraktion