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Von der Rücknahme des Vorwegabzugs profitieren auch Kommunen im Landkreis Teltow-Fläming

Zum Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz erklärt die Kreisvorsitzende der LINKEN Teltow-Fläming und hiesige Landtagsabgeordnete, Kornelia Wehlan:

Mit der geplanten vollständigen Rücknahme des Vorwegabzugs in Höhe von 50 Mio. Euro bis 2016 wird die kommunale Finanzkraft weiter gestärkt und stabilisiert. Davon profitieren auch die Kommunen im Landkreis Teltow-Fläming. Bei vielen Gesprächen mit dem Amtsdirektor, Bürgermeistern und Kämmerern aus meinem Wahlkreis wurde dieses Thema immer wieder erörtert und angemahnt. Die Rücknahme des Vorwegabzuges war auch eine zentrale Forderung des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages, die die rot-rote Landesregierung nun umsetzen wird.
Der Vorwegabzug war von der SPD-CDU-Landesregierung veranlasst worden. In der Folge wurde die den Kommunen zustehende Finanzmasse jährlich um 50 Mio. Euro pauschal gekürzt. Die Rücknahme des unter Rot-Schwarz eingeführten Vorwegabzuges war eine langjährige Forderung der LINKEN.

Wie bereits schon in diesem Jahr werden auch mit dem Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 die Zuweisungen des Landes an die Kommunen auf einem unverändert hohen Niveau fortgeführt. Mit rund 3,3 Mrd. Euro pro Jahr machen die Kommunalfinanzen weiterhin ein Drittel der Landesausgaben aus; und das bei einer tendenziell rückläufigen Ausstattung der Landesfinanzen. Damit geht auch in Zukunft die notwendige Haushaltskonsolidierung nicht zu Lasten der brandenburgischen Kommunen. Darüber hinaus plant die Landesregierung innerhalb des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes für die Kommunen weitere Veränderungen, die ich ausdrücklich unterstütze.
Zur Finanzierung des Ausgleichsfonds einschließlich des Schuldenmanagementfonds werden bis 2015 jährlich 45 Mio. Euro aus der Finanzausgleichsmasse zur Verfügung gestellt. Aus dem Ausgleichsfonds können den Gemeinden und Landkreisen Zuweisungen zum Ausgleich für besondere Bedarfe zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig soll das Schuldenmanagement für die Aufgabenträger der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung als Teil des Ausgleichsfonds bis 2015 fortgeführt werden. Bisher hatten sich die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag auf eine Laufzeit des Schuldenmanagementfonds bis 2012 verständigt.
Außerdem soll der Ausgleichsfonds für die Unterstützung von investiven Maßnahmen in Kommunen, die aufgrund einer angespannten finanziellen Situation und mangelnder Kreditwürdigkeit deutliche Finanzierungsprobleme haben, geöffnet werden. Haushaltssicherungskonzepte können häufig nicht genehmigt werden, sodass sie in der vorläufigen Haushaltsführung verbleiben.


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