
Haushalt 2025: Mehrheit der Luckenwalder Stadtverordneten agiert kritisch-konstruktiv und ist sich ihrer Verantwortung bewusst.
Spätestens mit dieser Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ist der Bürgermeisterwahlkampf gestartet, so viel kann man schon jetzt festhalten.
Während die einen beim städtischen Haushalt darauf bedacht sind, das öffentliche Leben in Luckenwalde zu sichern und am Laufen zu halten, setzen andere eher auf Notbetrieb und Streichung von den Dingen, die unsere Stadt l(i)ebenswert machen: Theater, Freibad, Bibliothek, Therme, Museum, Unterstützung sozialer und kultureller Projekte, Förderung von Sportvereinen usw. Denn darauf läuft es hinaus, wenn man den Haushalt ablehnt und so nur noch Gelder für das ermöglicht, was zwingend von Gesetzen vorgesehen ist. Die vorgenannten Dinge sind es (leider) nicht.
Wenn man sich also anschaut, wem in seinem Bürgermeisterwahlkampf solch dramatische Zustände nützen würden, Schlagwort „Es muss endlich besser werden, Zeit für Veränderung!“, kann man sich schnell das Agieren mancher Stadtverordneten erklären. Für unsere Fraktion brachte es daher Felix Thier in seiner Rede zum Haushalt auf den Punkt, in dem er wiederholt fragte: „Wem nützt es?“ und an die Verantwortung der Stadtverordneten appellierte, ihrer Verpflichtung gegenüber der Stadt gerecht zu werden.
Bevor es zur eigentlichen Abstimmung des Haushaltes ging, befasste man sich mit zahlreichen Änderungsanträgen.
Antrag GfL: sofortiger Einstellungsstopp und keine Beförderungen mehr
Was sie mit ihrem Antrag bewirkt hätte, hat die GfL-Fraktion wohl erst in der Sitzung realisiert. Wenn Mitarbeitende der Verwaltung in den Ruhestand gehen, sollte deren Stelle eigentlich nachbesetzt werden, um die Bearbeitung ihrer Aufgaben gesichert zu wissen. Bei einem Einstellungsstopp ist das unmöglich. Und Beschäftigte haben tarifrechtlichen Anspruch auf Höherstufung nach bestimmten Jahren im Dienst. Auch neue Tarifverträge mit Gehaltsanpassungen spielen hier eine Rolle. Ebenfalls unmöglich mit diesem Antrag - und rechtlich eigentlich auch gar nicht zulässig. GfL sah das dann wohl ein – sie zogen ihren Antrag zurück.
Antrag GfL: Ausgaben nur noch nach wirtschaftlichen und nachhaltigen Gesichtspunkten
Machen wir es mit einem einfachen Beispiel greifbar: Beschaffung von neuen Büchern für die Kinderbibliothek. Mit dem Antrag der GfL wäre die Frage zu stellen, ob diese Beschaffung wirtschaftlich wäre. Kann eine Bibliothek überhaupt wirtschaftlich arbeiten? Wie hoch müssten die Leih- und Nutzungsgebühren sein, damit sich eine Bibliothek rechnet? Im Ergebnis gäbe es wohl keine neuen Bücher. Mittelfristig wäre dies das Aus für die Bibliothek in Luckenwalde. Analog zum Freibad: Wie hoch müssten die Eintrittsgelder sein, damit sich das Freibad rechnet? Kurz gesagt: Nach dem Willen der GfL soll das, was sich nicht rechnet, gestrichen werden. Der klassische Blick eines Unternehmers, eines Geschäftsführers. Die Stadt Luckenwalde ist aber kein Unternehmen, dass Gewinne erwirtschaften soll. Die Stadt soll für ihre Bürgerinnen und Bürger da sein. Das sah zum Glück die Mehrheit der Stadtverordneten so: Nur die GfL stimmte für ihren Antrag, alle anderen waren dagegen.
Antrag GfL: keine zusätzlichen Abgaben oder Steuererhöhungen
Klassisch dem Volk aufs Maul geschaut, liebe GfL. Wer zahlt schon gerne Gebühren und Steuern. Doch auch hier gilt es, Gesetze einzuhalten. Die Stadt Luckenwalde existiert nicht im luftleeren Raum, sondern muss die Gesetze des Bundes und des Landes Brandenburg beachten. Und da gibt es dann beispielsweise ein Kommunalabgabengesetz. Die Kurzfassung: Gebühren sind zu prüfen und so zu erheben, dass sie die Kosten der Ausgaben decken. Dementsprechend werden u. a. Gebührensatzungen regelmäßig darauf überprüft, ob die Beträge noch ausreichend sind, ggf. angehoben oder gesenkt werden müssen. Wenn man das aber von vornherein ausschließen will, verstößt man gegen das Gesetz. Aufruf zum offenen Rechtsbruch, liebe GfL-Fraktion? Die Erkenntnis zu den Folgen des eigenen Antrags kam der GfL dann wohl auch erst in der Sitzung – sie hat den Antrag zurückgezogen.
Die CDU-Fraktion wiederum hatte mit ihren Anträgen teilweise Erfolg.
Der erste Antrag hätte jedoch zur Folge gehabt, dass der Haushalt nicht beschlossen, sondern noch einmal vertagt worden wäre. Fatal mit Blick darauf, was jetzt schon alles auf endlich freigegebene Mittel wartet. Überzeugen konnte die CDU nur die GfL, das reichte zum Glück nicht zur Mehrheit: zwölf Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen. Wir stimmten mit Nein.
Der zweite CDU-Antrag war konstruktiver gehalten, wurde er schließlich auf den Haushalt 2026 ausgerichtet. Hier war die Zustimmung deutlich: Alle waren dafür, zwei Enthaltungen kamen von der SPD/Grüne-Fraktion.
Die SPD/Grüne-Fraktion schließlich warb noch dafür, dass ab sofort die Planung und Beratung des Haushaltes für das kommende Jahr 2026 starten müsse. Und das nicht erst mit der Haushaltsklausur im Herbst dieses Jahres. Unsere Fraktion ergänzte den Antrag dahingehend, dass damit die Haushaltsplanung 2026 ab sofort ständiger Tagesordnungspunkt in allen Fachausschüssen sein müsse. Das fand die übergroße Mehrheit bei den Stadtverordneten, nur aus der CDU-Fraktion und aus der GfL-Fraktion gab es in Teilen Enthaltungen.
Damit kam es zur Schlussabstimmung des Haushaltsentwurfes 2025. Und diese sollte namentlich sein. Das Ergebnis: 15 Ja- Stimmen, elf Nein-Stimmen, drei Enthaltungen. Haushalt beschlossen.
"Luckenwalde steht links."
Theodor Fontane (1819-1898), Wanderungen durch die Mark Brandenburg

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