Bericht aus der November-Sitzung des Stadtparlamentes
Hundesteuersatzung
Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen ist die Hundesteuersatzung Luckenwaldes anzupassen.
Die Stadtverwaltung schlug damit einhergehend eine moderate Anpassung des Steuersatzes nach oben in Höhe von fünf Euro vor. Für als gefährlich eingestufte Hunde sollte die Erhöhung 70 Euro betragen. Alles in allem rechnete die Verwaltung vor, dass so Einnahmeerhöhungen von rund 7.500 Euro zu erwarten seien.
Unsere Fraktion war hier geteilter Meinung. Eine Ansicht war, dass die Erhöhung vertretbar und moderat sei. Auch müsse die Stadt grundsätzlich alle Einnahmequellen nutzen, um ihre Finanzlage zu verbessern.
Die andere Sicht war, dass der finanzielle Ertrag und die Botschaft, die damit gesendet würde (Steuererhöhung), in keinem guten Verhältnis zur haushälterischen Wirkung stünde.
Unser Kompromissvorschlag war, bei der Erhöhung für »gefährliche Hunde« sowie für den 3. und jeden weiteren Hund mitzugehen.
Dieser Antrag wurde durch eine Mehrheit von SPD/Grüne und GfL abgelehnt. Dafür waren wir und die CDU.
Im Ergebnis zur ursprünglichen Beschlussvorlage gab es dann in der Abstimmung aber auch keine Mehrheit, da hier Nein-Stimmen von CDU, GfL und Teilen aus unserer Fraktion kamen.
Damit bleibt es bei der Hundesteuer so, wie es ist.
Verlegung des Wochenmarktes auf den Boulevard
Unterm Strich sahen wir nur ein Argument, was für den Antrag der GfL-Fraktion zur Verlegung des Wochenmarktes auf den Boulevard sprach: Der Bodenbelag auf dem Boulevard ist besser als das Kopfsteinpflaster auf dem Markt.
Mehr Parkplätze in der Innenstadt würden jedoch kaum entstehen: schon jetzt kann man auch während des Wochenmarktes auf dem Markt neben dem Wochenmarkt parken. Die umliegenden Parkplätze stehen so oder so zur Verfügung.
Was spricht für uns gegen die Verlegung auf den Boulevard? Die meisten Händler*innen kommen mit Kühlfahrzeug bzw. müssen auf dem Marktgelände mit ihrem Auto parken. Der Boulevard ist ein Baudenkmal und eine ausgewiesene Fußgängerzone, nur Radfahren ist hier ausnahmsweise erlaubt. Das Befahren ist nur für Anlieferung für die anliegenden Geschäfte zulässig, ein Parken (auch für Fahrzeuge von Händler* innen) ist nicht zulässig. Es wäre also eine Umwidmung beim Straßenverkehrsamt zu beantragen. Mit wenig Aussicht auf Erfolg, Stichwort Baudenkmal.
Auch ist es schon jetzt so, dass der freie/befahrbare Raum auf dem Boulevard eingeschränkt ist. Anliegende Geschäfte nutzen die Freiflächen vor ihren Lokalen für das Angebot eigener Sitzgelegenheiten. Stünden dort nun auch noch zusätzlich Fahrzeuge, wäre kaum noch eine Passage möglich, was eine Gefahr bedeuten kann – Stichwort Rettungswege.
Für uns waren das die Gründe, den Antrag abzulehnen. Nicht zuletzt auch, weil sich die Händler* innen des Wochenmarktes vor einiger Zeit mit übergroßer Mehrheit gegen den Standort Boulevard ausgesprochen hatten.
Die Fraktion GfL schlug in der Debatte noch plötzlich vor, den Standortwechsel des Wochenmarktes zwei Monate lang in einer Testphase auszuprobieren. Das hätte an den vorgenannten Contra-Argumenten ja aber auch nichts geändert.
Im Ergebnis wurde der Antrag von GfL dann zurückgezogen, da sich keine Mehrheit abzeichnete.
Aufhebung der Parkverbotszonen rund um das Stadion
Eines vorab: Die Tage im Jahr, an denen die in unmittelbarer Umgebung zum Seelenbinder-Stadion liegenden Parkplätze nicht ausreichen, lassen sich an zwei Händen abzählen.
Im Übrigen gibt es in der weiteren Umgebung des Stadions genug angebotene Parkmöglichkeiten. Und ja, dazu zählen auch die Parkflächen am Bahnhof. Das ist eine Entfernung von nicht mal zwei Kilometern und in gut 20 Minuten zu Fuß zu schaffen. Wer Sport im Stadion sehen möchte, dem ist auch dieser Weg zuzumuten. Auch in anderen Städten hat man schließlich keine Garantie auf unmittelbares Parken vor dem Stadion. Und wie gesagt, es ist ja nicht so, dass es rund um das Stadion gar keine Parkplätze geben würde.
Als potenzielle neue/zusätzliche Parkflächen hatte die Fraktion GfL in ihrem Antrag übrigens Vorschläge unterbreitet: Parken auf (!) dem direkt angrenzenden Friedhof, Parken auf den als Versickerungsflächen dienenden Grünstreifen der auf diesem Abschnitt nicht mit Gullys versehenen Straße des Friedens. Die Grundstücksanliegenden täten sich bedanken, wenn beim nächsten Starkregen das ganze Wasser nicht mehr in die Grünstreifen, sondern auf ihre Grundstücke fließen würde. Oder Parken auf dem angrenzenden Schulhof, zwischen den dortigen Bänken und Spielgeräten für die Kinder.
Nein. Wir wollen eine Stadt nicht nur für Autos, sondern für alle. Wir meinen, die Parkplätze reichen aus, (längere) Fußwege sind zumutbar. Daher waren wir gegen den Antrag.
Dann geschah in der Abstimmung etwas Kurioses: Fast alle Stadtverordneten waren gegen den Antrag, selbst die GfL hat sich bei ihrem eigenen Antrag nur noch enthalten – Antrag abgelehnt.
Kostenpflichtige Parkausweise für Anwohner*innen, Beschäftigte und Händler* innen der Breiten Straße, Baruther Straße, Kleiner Haag und Markt
Kommen wir doch endlich einmal weg vom ständigen Bevorzugen des Autos.
In Luckenwalde kommt man auch mit dem Fahrrad gut und schnell von A nach B. Beim ÖPNV haben wir eine funktionierende Stadtbuslinie. Zusätzlich kann auch der Rufbus bestellt werden. Und wer dann immer noch mit dem Auto fahren will oder muss, findet in aller Regel auch in der Innenstadt seinen Parkplatz.
Das überzeugte die Fraktion GfL aber nicht. Mit ihrem Antrag sollte nun wiederum das Autofahren bzw. das Parken in der Innenstadt privilegiert werden. Wohlgemerkt für bis zu 240 Euro als Gebühr dafür. Wir fanden das aus den erwähnten Gründen falsch und waren gegen den Antrag.
Auch die übrigen Stadtverordneten waren recht deutlich in ihrem Votum: wenige Enthaltungen kamen von der CDU, ansonsten einhelliges Nein. Nur GfL war für ihren Antrag.
"Luckenwalde steht links."
Theodor Fontane (1819-1898), Wanderungen durch die Mark Brandenburg
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