Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Wolfsabschuss aus Notwehr?

Kleine Anfrage von Carsten Preuß in der Landtagssitzung am 30. Mai 2018

"Die Abwehr von Schäden durch Wölfe an Nutztieren ist in der Brandenburgischen Wolfsverordnung geregelt. Im Auftrag des Bauernbundes Brandenburg hat der Rechtsanwalt und Bundestagsabgeordnete Kubicki kürzlich ein Kurzgutachten (https:// www.wolfsfreiezone.de/images/Rechtsgutachten_Wolf.pdf) vorgelegt, wonach der Abschuss eines Wolfes straffrei bleiben könnte, wenn er der Abwehr eines Angriffs auf ein besonders wertvolles Nutztier dient. Trotz der öffentlichen Warnungen des Gutachtenautors könnten Tierhalter sich dazu aufgerufen fühlen, unter Berufung auf diese Notwehrregelung eigenmächtig und ohne Genehmigung gegen Wölfe vorzugehen.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die im Kurzgutachten behandelte Möglichkeit des genehmigungsfreien Abschusses von Wölfen zur Abwehr von Schäden an wertvollen Nutztieren in rechtlicher Hinsicht?"

Antwort der Landesregierung

Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Vogelsänger:

"Das Gutachten stellt ausschließlich auf Regelungen des Strafrechtes ab. Es wird nicht bezweifelt, dass Wölfe, die Menschen anfallen, durch die Polizei oder beauftragte Personen auch ohne vorherige Genehmigung geschossen werden müssen. Da ist Gefahr in Verzug und es muss gehandelt werden.

Die angesprochene hypothetische Fallkonstruktion ist so konstruiert, dass eine Auseinandersetzung mit der dahinterliegenden Rechtssicht weder erforderlich noch sinnvoll ist.

Klar ist: Wer geschützte Tiere wie den Wolf abschießt, muss dafür die Verantwortung übernehmen.

Der Verband hingegen versucht, durch eine übersteigerte Interpretation der Inhalte des Gutachtens die Nutztierhalter in falscher Sicherheit zu wiegen. Das ist fahrlässig. Es muss den Weidetierhaltern jedoch bewusst sein, dass sie am Ende persönliche Verantwortung tragen und kein Funktionär eines Verbandes."


"Luckenwalde steht links."

Theodor Fontane (1819-1898), Wanderungen durch die Mark Brandenburg

Linksblick, Ausgabe Februar/März 2024

Linksblick

Zur aktuellen Ausgabe der Zeitung unseres Kreisverbandes kommen Sie hier.

Einblicke, Ausgabe Februar/März 2024

Einblicke

Die aktuelle Ausgabe der Zeitung unserer Kreistagsfraktion lesen Sie hier.

LUK live

Zum Newsletter unserer Fraktion mit dem Bericht zur zurückliegenden Sitzung des Luckenwalder Stadtparlamentes kommen Sie hier.