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Stadt steht im Vertrauensschutz der Bürger

Mit einer Anfrage an die Stadtverwaltung und der Bitte um Bewertung dieser durch die Bürgermeisterin hat die Linksfraktion in der Stadtverordnetenversammlung Luckenwalde ihre Position zum Umgang mit den alt angeschlossenen Grundstücken im Abwasserbereich deutlich gemacht. Dazu erklärt die Stadtverordnete und Landtagsabgeordnete, Kornelia Wehlan:

Der Landtag Brandenburg hat vor der Sommerpause abschließend zur Altanschließerproblematik beraten. Der Gesetzentwurf der LINKEN, der eine Stichtagsregelung vorsah, um den Rückgriff auf Altanschließer zu verhindern, wurde abgelehnt. Stattdessen wurde der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU beschlossen, der nunmehr den Weg für die Erhebung von Herstellungsbeiträgen alt angeschlossener Grundstücke für Investitionen nach 1990, freimacht. Dabei können die Beiträge für alt und neu angeschlossene Grundstücke unterschiedlich sein. Nur bleibt der Gesetzgeber die Berechnungsgrundlagen für die unterschiedlichen Herstellungsbeiträge schuldig. Das sollen die Kommunen entscheiden und selbst kalkulieren. Damit ist der Buhmann für den Bürgerprotest schon festgelegt. Zugleich tragen die Kommunen gegenüber eventuellen Widersprüchen und Klageverfahren das volle Risiko. Bereits in der Anhörung zum Gesetz wurde ein unterschiedlicher Herstellungsbeitrag als nicht verfassungskonform eingeschätzt. Das Altanschließerproblem ist also längst nicht vom Tisch. 

Die Fraktion DIE LINKE. in Luckenwalde fühlt sich nach wie vor an die Erklärung der Stadtverordnetenversammlung vom März 2008 gebunden. Von Beginn an haben die jeweiligen Stadtverordnetenversammlungen in den Satzungen der Stadt bewusst nicht die Erhebung von Herstellungsbeiträgen für alt angeschlossene Grundstücke geregelt. Über die Gebührenerhebung sind bereits Zins- und Tilgungsleistungen für Investitionen nach 1990 durch die Bürgerschaft getragen worden. Die Stadt hat, beginnend mit der Eröffnungsbilanz der NUWAB-GmbH zur Abwasserentsorgung und den jeweiligen Kalkulationszeiträumen, keine Unterdeckungen in den Beiträgen für den Kanalausbau zugelassen. Alle diese Gründe und der Vertrauensschutz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und auch gegenüber unserem kommunalen Wohnungsunternehmen, auf rechtswirksame Satzungen, vom Beginn der Übernahme der Abwasserentsorgung durch die Stadt bis heute, sind für uns Anlass, folgenden Verfahrensweg für Luckenwalde vorzuschlagen:

1.      Die Stadt Luckenwalde hält an ihrer aktuellen Satzung fest und geht davon aus, dass sie über keine rechtsunwirksame Satzung verfügt.  

2.      Gegen eine eventuelle Aufforderung der Kommunalaufsicht, alt angeschlossene Grundstücke nachträglich zu Herstellungsbeiträgen für Investitionen nach 1990 heranzuziehen, legt die Stadt Widerspruch ein.

3.      Sollte es zu einem Bescheid der Kommunalaufsicht kommen, unverzüglich die Satzung im Sinne der neuen Gesetzeslage zu verändern, legen wir Klage  beim Verwaltungsgericht ein.

DIE LINKE sieht nur in diesem Weg die Möglichkeit, den Widerspruchs-, Klage- und Prozessweg gegen nachträgliche Herstellungsbeiträge von den Luckenwalder Bürgerinnen und Bürgern und denen aus Nuthe-Urstromtal abzuwenden.


"Luckenwalde steht links."

Theodor Fontane (1819-1898), Wanderungen durch die Mark Brandenburg

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