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Schlimm für Felgentreu

Zur Abweisung der Beschwerde der Steinhoff Familienholding GmbH durch das Bundesverfassungsgericht erklärt die hiesige Landtagsabgeordnete, Kornelia Wehlan:

Bereits im Februar diesen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht einen entsprechenden Antrag eines EEG-Stromerzeugers aus Brandenburg abgelehnt. Mit der Entscheidung wurde klar gestellt, dass eine bewusste Aufteilung von Biogasanlagen in mehrere Einheiten zum Zwecke der Erlangung höherer Vergütungen nicht möglich ist und auch bereits mit dem alten EEG nicht möglich war. Insofern ordnet sich die jüngste Entscheidung zu Felgentreu hier ein. Wenngleich DIE LINKE diese Klarstellung befürwortet, weil sie Rechtssicherheit schafft, zeigen Beispiele im Land, wie in Felgentreu, dass bereits bestehende Anlagen vor enorme wirtschaftliche Härten und Arbeitsplatzabbau gestellt sind. Das ist insofern schlimm für Felgentreu, da der Biopark, anders als die Vielzahl der herkömmlichen Biogasanlagen, fast vollständig die Abnahme der anfallenden Wärme für die eigene Gewächshausanlage sichert. Diese Art der Kraft-Wärme-Kopplung wird auch im neu novellierten EEG als besonders zu fördern herausgestellt. Deshalb wäre es nur richtig gewesen, dass der Bundesgesetzgeber eine Klausel zum Bestands- und Vertrauensschutz für bereits getätigte Investitionen ins neue Gesetz formuliert hätte. DIE LINKE hat sich dafür eingesetzt. Leider sahen es die Regierungsmehrheiten anders. Wenn der Gesetzgeber nicht handelt, hat das Bundesverfassungsgericht keine andere Handlungsoption.


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