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DSGVO: Ein Grundrecht auf Datenschutz

Am morgigen Freitag (25.5.2018) läuft die zweijährige Frist für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aus und wird damit in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in nationales Recht übergehen. Erstmals gelten damit EU-weit dieselben modernen, internet-festen Regeln in Hinblick auf die Verwendung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Die DSGVO wird sodann das bisherige Regelwerk ersetzen, das noch aus den neunziger Jahren stammt. Cornelia Ernst war in den EP-Verhandlungen die zuständige Unterhändlerin für die EP-Linksfraktion GUE/NGL und kommentiert vorab:

„Nach langem Hin und Her und unter nicht zu vernachlässigender Schützenhilfe durch den Auftritt von Edward Snowden gelang es, eine parlamentarische Mehrheit für ein modernes Datenschutz-Regelwerk in der EU zu finden. Zwischen dem NSA-Skandal und dem Fall um Cambridge Analytica liegen nunmehr fünf Jahre und die möchtegern-Anhörung des facebook-CEOs Marc Zuckerberg am vergangenen Dienstag belegen, dass ein neues Regelwerk für den Schutz personenbezogener Daten nicht nur bitter nötig, sondern auch längst überfällig ist.“

„Wir begrüßen die Neuerungen vollumfänglich, die im Zuge der DSGVO nun rechtlich einklagbar werden. Gemeinsam mit den anderen Fraktionen links der Mitte und gegen den Widerstand der konservativen Teile des Parlaments, konnten wir viele unserer Anliegen für den Schutz und die Wahrung der Grundrechte in den Verhandlungen geltend machen. Privatsphäre und Datenschutz sind essentielle Rechte, ohne die eine Demokratie im Zeitalter des Internets nicht funktionieren kann - allen Heimatministerien und Polizeiaufgaben-Gesetzen zum Trotz. Endlich werden nicht nur die Rechte auf Auskunft und Löschung, sondern auch auf technische Mindeststandards („privacy by default“ & „privacy by design“) einklagbar und bei Unternehmen, die im großen Stil personenbezogene Daten verarbeiten, spricht die Verordnung nun endlich eine Sprache, die dort auch verstanden wird: Wer sich vorsätzlich nicht an die Regeln hält, wird zur Kasse gebeten, und das nicht zu knapp.“

„Wie nicht nur aus Wien zu hören, lassen jedoch bestimmte Regierungen die Absicht erkennen, die DSGVO wieder aufweichen zu wollen, weil sie ihnen zu plötzlich und bürokratisch daherkommt. Das lässt mich nur anmerken, dass die Aufklärungsarbeit und Vorbereitungen seitens der Mitgliedstaaten wie auch der Unternehmen in keinem Verhältnis zu ihrer massiven Lobbyarbeit stehen, die sie in den Jahren der parlamentarischen Ausverhandlung bemühten. Nachdem das Bundesinnenministerium in der Folge dann drei Jahre lang die Verhandlungen im Rat erschwerte wo es nur konnte, ist das scheinheilige Klagen aus dem Berliner Kanzlerinnenamt schlicht dreist und frech.“


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Theodor Fontane (1819-1898), Wanderungen durch die Mark Brandenburg

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