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Bundesprogramm Kommunal-Kombi jetzt auch in Teltow-Fläming anwendbar

Zum Inkrafttreten der Ersten Änderung der Richtlinie zum Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ erklärt die Kreisvorsitzende und hiesige Landtagsabgeordnete Kornelia Wehlan:

Nach der Entscheidung Mitte Dezember 2008, das Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ auf weitere Landkreise und kreisfreie Städte auszuweiten, benötigte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vier Monate, um die entsprechende Richtlinie zu erlassen. Mit Inkrafttreten der geänderten Richtlinie ist das Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ ab heute auch im Landkreis Teltow-Fläming anwendbar.

Insofern war es eine richtige Entscheidung, an der DIE LINKE aktiv mitgewirkt hat, die vergangenen vier Monate in den Städten, Gemeinden und im Kreistag zu nutzen, um die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose in Teltow-Fläming vorzubereiten. Noch im März hatten Abgeordnete der CDU-Kreistagsfraktion aus „gut informierten Quellen“ zu erzählen gewusst, dass das Programm für Teltow-Fläming nicht nutzbar sei. Ein fataler Fehler, wie sich jetzt herausstellt und gut, dass sich die Mehrheit im Kreistag nicht davon beirren ließ.

Antragsberechtigt sind neben Kommunen auch Vereine und sonstige Träger, die zusätzliche, versicherungspflichtige Beschäftigungs-verhältnisse schaffen. Der Bund bezuschusst einen Arbeitsplatz mit bis zu 500 Euro sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Lohn- und Sozialversicherungskosten mit 200 Euro und einen weiteren Zuschuss von 100 Euro für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Das Land stellt 150 Euro zur Verfügung. Landkreis, Kommunen bzw. Träger sollen den Differenzbetrag für eine tarifliche bzw. ortsübliche Entlohnung kofinanzieren. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Regelfall 30 Stunden.

Neu ist, dass die zu fördernden Personen nicht mehr mindestens seit 24 Monaten arbeitslos gemeldet sein müssen, sondern bereits nach einjähriger Arbeitslosigkeit in eine Kommunal-Kombi-Stelle vermittelt werden können.

Nun sollte schnell gehandelt werden, um Arbeitslosengeld-II-Empfänger wieder in Arbeit zu integrieren und ihnen im Gegensatz zu den Ein-Euro-Jobs eine tatsächliche berufliche Perspektive zu bieten. Die auf 36 Monate ausgelegten Stellen sind sozialversicherungspflichtig. Somit erwerben die Arbeitnehmer Ansprüche für die Arbeitslosenversicherung.


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