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Altanschließer nicht rückwirkend belasten

Anlässlich des heute vorgestellten Gutachtens des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen zu der Altanschließerproblematik, erklärt die Kreisvorsitzende der LINKEN und Mitglied des Landtages, Kornelia Wehlan:

Das Gutachten des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen  zur
Altanschließerproblematik bestätigt die Auffassung der LINKEN. Demnach ist 
eine nachträgliche Erhebung von Beiträgen für Altanschließer an das zentrale 
Abwassernetz zu DDR-Zeiten nicht zulässig. Der Autor der Studie, Udo Steiner, 
früherer Richter am Bundesverfassungsgericht, legte in seinem Gutachten dar, 
dass entsprechende Forderungen inzwischen verjährt seien. Nun ist der Landtag 
gefordert, schnell für eine entsprechende Gesetzesänderung zu sorgen. Nur so 
kann die andauernde Rechtsunsicherheit für Bürgerinnen und Bürger, 
Versorgungsträger, Wohnungsunternehmen und Kommunen beseitigt werden. Der  Gesetzgeber
selbst hat für diese Rechtsunsicherheit gesorgt. Es wäre  schlimm und nicht zu
vermitteln, wenn sich die Betroffenen über einen langen  Gerichtsweg
durchklagen müssten, weil die Politik nicht handelt.


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Theodor Fontane (1819-1898), Wanderungen durch die Mark Brandenburg

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